18.07.2025 Stand der Erklärung
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite it-landkreis-leer.de.
Veröffentlichung der Website
Diese Website wurde am xx.xx.2025 veröffentlicht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 vereinbar (gemäß § 3 "Anzuwendende Standards" der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.07.2025 durch Selbstprüfung auf Grundlage der BIK BITV-Selbstbewertung sowie des BITV Prüfverfahrens erstellt.
Ergänzende Angaben
(fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:
Feedback und Kontaktangaben
Gern nehmen wir Ihre Hinweise entgegen, falls noch etwas optimiert werden kann. Melden Sie sich gerne bei uns unter: barrierefrei[at]aws-personalmarketing.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir gemeinsam keine zufriedenstellende Lösung finden konnten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle BGG zu wenden. Die Schlichtungsstelle hilft dabei, Konflikte zur digitalen Barrierefreiheit außergerichtlich zu lösen. Ziel ist es, in einem gemeinsamen Verfahren eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.
Weitere Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung finden Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie erreichen die Schlichtungsstelle auch direkt per E-Mail:
info[at]schlichtungsstelle-bgg.de